Service für die BürgerInnen

Eine moderne Verwaltung

Die Kreisverwaltung muss sich in ihrem Handeln am Ziel eines Dienstleistungsunternehmens orientieren. Sie muss ihre Aufgaben bürgernah,
aufgabengerecht und kosteneffizient wahrnehmen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht in der Rolle eines Antrags- oder gar Bittstellers gesehen werden, sie sind Kunden, die ein Anrecht auf optimalen Service haben.
Der Einsatz neuer Steuerungselemente, die Einführung betriebswirtschaftlicher
Instrumente, die Nutzung moderner Kommunikations-techniken sind kein Selbstzweck, sondern haben sich den oben beschriebenen Zielen unterzuordnen.
Die Modernisierung der Verwaltung ist ein permanenter Prozess, weil sich immer
neue Aufgaben stellen, bisherige Aufgaben in Frage gestellt werden und innovative
Methoden der Aufgabenerledigung entstehen.
Dabei ist es zwingend erforderlich, dass wir im Zuge von Verwaltungsstrukturreformen bei der Übernahme neuer Aufgaben die Regeln des
Konnexitätsprinzips verlangen.
Die Kreisverwaltung braucht gute und engagierte MitarbeiterInnen, in ausreichender Zahl und auf qualifizierten Arbeitsplätzen. Gute Weiterbildungsmöglichkeiten müssen angeboten werden. Wer gute Dienstleistungen erwartet, muss bereit sein, auch ein entsprechendes Personalangebot vorzuhalten, Personaleinsparungen um jeden Preis sind der falsche Weg. Vermehrte Beachtung bekommt bei Bezahlung dem Leistungsprinzip zu.
Nach wie vor kommt der Förderung von Frauen eine besondere Bedeutung zu. Sie müssen systematisch auf Leitungs- und Führungspositionen vorbereitet werden.
Hier müssen in den Frauenförderplänen klare Perspektiven entwickelt werden.
Die Kreisverwaltung steht in der Pflicht, jährlich, in schwierigen Zeiten auch über den
eigenen Bedarf hinaus, Ausbildungsplätze mit unterschiedlichen Anspruchsniveaus anzubieten. Eine besondere Zielgruppe sollen dabei Jugendliche mit Migrationshintergrund sein.
Es ist selbstverständlich, dass der Kreisverwaltung, bei der Beschäftigung von
Behinderten, eine Vorreiterrolle zu kommt.
Wir fordern, dass die Mitbestimmung der Beschäftigten freiwillig auf der Grundlage
des alten Landespersonalvertretungsrechts fortgesetzt wird.
Bei Ausschreibungen von einzukaufenden Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung) ist zu überprüfen, ob die Aufgaben nicht besser durch
eigene Kräfte erledigt werden können.
Die Kreisverwaltung muss in puncto Öffnungszeiten und äußerer Organisation an der Bürgernähe orientiert sein. Gerade in einem großflächigen Kreis ist es wichtig, weitere Schritte in Richtung Bürgernähe zu organisieren, z.B. durch möglichst viele Einrichtungen vor Ort z. B. beim Jugendamt, der Autozulassung, dem Sozial- und
Ausländeramt.
Die Intensivierung des e-government muss die Serviceleistungen für die BürgerInnen verbessern und die Arbeit der Kreisverwaltung optimieren. Die Kreisverwaltung muss Motor sein bei der Entwicklung von Kooperationen mit und zwischen den
Kommunen. Teure und ineffiziente Doppelstrukturen gilt es zu vermeiden.