Entlastungen der Kommunen durch Soforthilfe des Bundes
Soest, 19.07.2014 – Die SPD wirkt im Bund konsequent auf eine Entlastung der Kommunen hin, darauf verweist Wolfgang Hellmich, der für die SPD den Kreis Soest im Deutschen Bundestag vertritt. So ist die Übernahme eines Teils der Kosten für die Eingliederungshilfe vorgesehen. Gemäß des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU/CSU soll in einer Übergangsphase ab 2015 eine jährliche Entlastung der Kommunen um 1Milliarde Euro erreicht werden. Diese Hilfe wird hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer sowie durch eine Erhöhung der Beteiligung des Bundes an anfallenden Kosten für Unterkünfte (KdU) gesichert. Wie sich das Vorhaben konkret auf die Kommunen auswirkt, macht eine Berechnung des Landtags Nordrhein-Westfalen (DS 16/6259) deutlich, in der u.a. nach Gemeinden aufgeschlüsselt die Zunahme des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer infolge der Soforthilfe des Bundes gemäß der derzeitigen Rechtslage aufgelistet wird.
Für die Gemeinden im Kreis Soest ergeben sich demnach folgende Werte (in Mio. Euro):
Anröchte = 0,045
Möhnesee = 0,038
Bad Sassendorf = 0,029
Rüthen = 0,052
Ense = 0,060
Soest = 0,333
Erwitte = 0,130
Warstein = 0,251
Geseke = 0,073
Welver = 0,014
Lippetal = 0,024
Werl = 0,162
Lippstadt = 0,441
Wickede (Ruhr) = 0,079