Urteil des Bundeverfassungsgerichtes zur Informationspflicht über Rüstungsexporte bestätigt Linie der Koalition

Berlin, 23.10.2014 – „Das Urteil des Bundeverfassungsgerichtes zur Informationspflicht über Rüstungsexporte ist eine Bestätigung der veränderten Information der Bundesregierung gegenüber dem Parlament“, so wertet Wolfgang Hellmich, Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, das vorliegende Urteil des BVerfG. „Dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung auch über das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien hätte informieren müssen, überrascht nicht“, betont Hellmich, der den Kreis Soest im Deutschen Bundestag vertritt.

Mit diesem Urteil sei nun auch die vom Bundestag beschlossene neue Praxis der Information des Parlamentes bestätigt. Die Absicht der Abgeordneten der klagenden Grünen, im laufenden Entscheidungsprozess auf die exekutiven Aufgaben der Bundesregierung Einfluss vornehmlich durch öffentlichen Druck auszuüben, sei damit gescheitert.

Die sachgerechte Abwägung des Gerichtes mache deutlich, dass auch die zu schützenden Interessen Dritter, wie zum Beispiel sicherheitspolitische Interessen, zu beachten sind. „Die Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes wird die Berichtspraxis insofern verändern, als auch die beteiligten Unternehmen zu nennen sind. Das befördert mehr Transparenz, für die sich die SPD bereits in den Koalitionsverhandlungen nachdrücklich eingesetzt hat“, stellt Hellmich fest.