Wolfgang Hellmich: Bund hilft Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen

Berlin, 7. November 2014 – Der Deutsche Bundestag hat am 6. November eine Gesetzesinitiative des Bundesrates gebilligt: Bislang durften Asylsuchende nicht in Gewerbegebieten sowie Stadtaußenbereichen untergebracht werden. Nach der gestrigen Beschlussfassung werden die Kommunen nun in die Lage versetzt, Gebäude zur Unterbringung der Flüchtlinge zu nutzen, die sonst nicht zur Verfügung stünden. Dies betrifft auch Büro- und Verwaltungsgebäude. „Nun werden endlich die baurechtlichen Vorkehrungen geschaffen, mit denen Kommunen das Problem der Unterbringung besser angehen können“, so Wolfgang Hellmich, seit 2012 Mitglied des Deutschen Bundestages. Hellmich ergänzt: „Dies hilft auch den Städten und Gemeinden im Kreis Soest, die somit die anstehenden Herausforderungen besser beherrschen können.“ Die beschlossenen  Änderungen des Baugesetzes sind bis 2019 befristet.

Der Soester SPD-Bundestagsabgeordnete betont, dass nun zeitnah Lösungen für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gefunden werdenmüssen: „Niemand will, dass imnahendenWinter die Flüchtlinge in Zelten untergebracht werden.“

Der von der SPD regierten Stadt Hamburg initiierte Gesetzentwurf wird vom Bund mit 200 Millionen Euro flankiert, die die Städte und Kommunen zur Umsetzung der Neuerungen des Baugesetzbuches nutzen sollen. Wolfgang Hellmich erklärt abschließend: „Sämtliche durch die stark angestiegenen Zuwanderungszahlen von Flüchtlingen nach Deutschland bedingten Herausforderungen, sehen wir uns in Ruhe an. Das Baurecht ist hier nur ein Element von Vielen zur Lösung der Unterbringung, aber ein sehr wichtiges für die Kommunen.“