Mit der vom Landtag nun beschlossenen Änderung des Arbeitnehmerweiterbild-ungsgesetzes (AWbG) können Auszubildende bis zu fünf Tagen bezahlten Bildungsurlaub machen. Das teilte die heimische Landtagsabgeordnete Marlies Stotz (SPD) jetzt mit. Bislang war es lediglich Auszubildenden in betrieblichen Funktionen als Jugend- und Auszubildendenvertretern/innen möglich, eine bezahlte Freistellung für Weiterbildungszwecke zu bekommen. „Es reicht nicht aus, darüber zu klagen, dass sich junge Menschen zu wenig beteiligen am öffentlichen Leben, dass wir uns wünschen, dass sich junge Menschen stärker einbringen in gesellschaftliche Prozesse, dass wir von der Jugend mehr Interesse an politischen Zusammenhängen erwarten,“ so Bildungspolitikerin Marlies Stotz, „es ist dann auch unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass junge Menschen besser informiert werden über unser Demokratiewesen und ihre Teilhabemöglichkeiten. Das hört nicht mit dem Ende der Schulzeit auf.“ Erfreulich sei auch, dass diese Gesetzesänderung, die auf Initiative der rot-grünen Regierungskoalition angestoßen worden ist, von nahezu allen Landtagsfaktionen mitgetragen worden ist. „Bis auf die FDP haben alle zugestimmt. Und auch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben im Vorfeld gemeinsam an einem Strang gezogen und einen Konsens entwickelt, den nun alle mit gutem Gewissen mittragen können“, berichtet Stotz aus Düsseldorf, „nun müssen die neuen Chancen mit Leben gefüllt werden und ich hoffe, dass auch möglichst viele Azubis aus dem Kreis Soest davon Gebrauch machen werden.“
Bildungsurlaub für Azubis kommt
