Zu dem vorläufigen Stopp der Ministererlaubnis für den Tengelmann-Verkauf an Edeka durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verdient in seinem politischen Kampf um den Erhalt und die Sicherung der 16.000 Arbeitsplätze bei Tengelmann jede Unterstützung. Dabei handelt es sich um Arbeitsplätze für Verkäuferinnen, Lagerarbeiter, Packer, Kassiererinnen und außerdem um viele Ausbildungsplätze, die allesamt für Nordrhein-Westfalen ganz wichtig sind und von denen wir sowieso nicht zu viele haben.
Das Gericht hat seinem Beschluss zum vorläufigen Stopp der Ministererlaubnis Annahmen und Behauptungen zugrunde gelegt, die Minister Gabriel bestreitet und deren Korrektur er verlangt. Das ist richtig und notwendig, denn auch das Oberlandesgericht muss in einer für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tengelmann so existenziellen Angelegenheit sein Urteil auf der Basis von Tatsachen und Fakten treffen.
Dem Minister Geheimverhandlungen und Befangenheit zu unterstellen, reicht jedenfalls nicht für ein so folgenschweres Urteil. Ganz offensichtlich schätzt das Gericht die Bedeutung der Sicherung von 16.000 Arbeitsplätzen geringer ein als die behauptete Einschränkung des sogenannten Wettbewerbs. Eine solche Sichtweise ist nicht nachzuvollziehen und meilenweit entfernt von der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft. Nach wie vor haben der Erhalt und die Sicherung von vielen tausend Arbeitsplätzen eine überragende Bedeutung für den inneren Zusammenhalt und den sozialen Frieden in unserem Land. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sie existenziell.
Minister Sigmar Gabriel hat klipp und klar erklärt, dass für ihn die Sicherung von 16.000 Arbeitsplätzen dem Allgemeinwohl dient und er deshalb der Fusion mit hohen Auflagen die Ministererlaubnis erteilt hat. Das ist eine höchst verantwortliche Entscheidung. Sollte das geltende Recht, nämlich den vermeintlichen „Wettbewerb“ zu sichern, über den Erhalt von 16.000 Arbeitsplätzen stellen, dann muss es unverzüglich geändert werden. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedenfalls wäre eine solche Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie wäre auch gegen den Geist unserer sozialen Marktwirtschaft gerichtet.“