Berlin, den 20. Februar 2017 – Seit Dezember des vergangenen Jahres besteht mit der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eine unabhängige Mediationsinstanz, die Auseinandersetzungen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben zwischen Menschen mit Behinderung und Institutionen in öffentlicher Trägerschaft in beidseitigem Einverständnis beilegen soll.
„Damit geben wir Menschen mit Behinderung endlich die Möglichkeit, sich effektiv gegen mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu wehren und prinzipiell auf Missstände in diesem Bereich aufmerksam zu machen“, äußert sich der Soester SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Hellmich.
Die Schlichtungsstelle ist ein Ergebnis der BGG-Novelle, seit Sommer 2016 in Kraft, und der Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele (SPD), zugeordnet. Das BGG hat eine gleichberechtigte und barrierefreie Teilnahme behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zum Ziel; die Schlichtungsstelle ihrerseits soll die daraus abgeleiteten Ansprüche gegenüber der Bundesverwaltung, öffentlichen Dienststellen und Anstalten sowie sonstigen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft vertreten. Ein Antrag kann per Post, E-Mail oder Online-Formular eingereicht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Niederschrift in der Geschäftsstelle.
„Der außergerichtliche Charakter des Verfahrens ist die eigentliche Stärke der Schlichtungsstelle, denn es ist kostenlos und verlangt keinen Rechtsbeistand wie etwa ein Gerichtsverfahren. Menschen können sich so auf ihr Recht berufen, ohne sofort eine finanzielle Belastung befürchten zu müssen. Dies ist in dieser Legislaturperiode ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Ein Thema, an dem sich nach meinem Dafürhalten die gesamte Gesellschaft und die Politik im Besonderen messen lassen muss“, so Hellmich weiter.
Schlichtungsstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung nimmt ihre Arbeit auf
