SPD im Verbraucherschutz unterwegs – Geschockt über unseriöse Geschäftspraktiken

Die Landtagsabgeordnete Marlies Stotz und weitere Vertreter aus der Kreistagsfraktion und dem Unterbezirksvorstand der SPD waren zu Gast in der Verbraucherzentrale in Lippstadt und zeigten sich nahezu schockiert über die windigen Geschäftspraktiken, mit denen Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen wird. „Das ist doch kriminell“ urteilt MdL Stotz über die Aufmachung einer Internetseite, die mit Sofortkredit wirbt und letztlich nur eine Guthabenkarte gegen überhöhte Gebühren per Nachnahme verschickt. Aber auch wichtige Regelungen, wie die einheitlichen Roaminggebühren, führen mit ihren Ausnahmen bei Nicht-EU-Ländern oder auf einer Fähre zu hohen Forderungen im vierstelligen Bereich, die ahnungslose Menschen dann hoch verschulden. „Hier ist noch mehr Aufklärung ebenso wichtig wie die Hilfe im Problemfall durch die Verbraucherzentrale“ so Stotz und Kollegen.

 

Hauptthema aber war die die aktuelle Aktion „Vorsicht Inkasso!“.

Denn dies betrifft ganz schnell alle Verbraucher und nicht nur die mit wenig Geld, erläutert Regionalleiterin Dr. Marle Kopf. Eine zurückgewiesene Lastschrift, wegen eines Zahlendrehers bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als die Zahlungsfrist schon verstrichen war. Oder auch weil Gehalt bzw. Sozialleistung noch nicht auf dem Konto gebucht war. Wer nicht rechtzeitig zahlt riskiert, Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren und Drohkulisse inklusive.

Denn dies ist zu einem einträglichen Betätigungsfeld geworden, weil hier selbst für einfache Standardschreiben, die sonst nur Mahngebühren von 2,50 € kosten würden, über Anwaltssätze gut Kasse gemacht wird und selbst wenn es nur um einstellige Summen aus dem Supermarkt oder gar nur 6 Cent geht, werden daraus hundert und mehr Euro.

„Die durch Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden“,  erläuterte Birgit Vorberg, Expertin der Verbraucherzentrale zu Inkassokosten, den Gästen die Notwendigkeit, die Forderungen unbedingt zu prüfen und nicht einfach zu zahlen oder gar ungeprüft Ratenzahlungsverträge zu unterschreiben, die oft nochmals gebührenträchtig sind. „Die sind dann meist noch höher als die Kostenposition für die allgemeine Inkassotätigkeit“, so Vorberg.

 

„Hier muss sich dringend was ändern“ so die einhellige Meinung der Gäste, die diesen eklatanten Missstand als Aufforderung zum Handeln verstanden und mitgenommen haben.

 

Die Verbraucherzentrale NRW hat für das richtige Verhalten gegenüber Inkassobüros die folgende Checkliste zusammengestellt:

  • Forderungs-Check: Auch wenn mit Gerichtsvollzieher, Kontosperrung oder Schufa-Eintragung gedroht wird: Bei Schreiben von Inkassobüros ist erst einmal zu prüfen, für welche Forderung eigentlich gezahlt werden soll. Manchmal behaupten Inkassobüros einfach nur, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht beglichen wurden. Dagegen wappnet ein Check von Unterlagen und Kontoauszügen. Achtung: Zahlungen eintreiben dürfen überhaupt nur Inkassobüros, die auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de registriert sind.
  • Kosten-Check: Leider gibt es keine festen Regeln, wie hoch die Kosten eines Inkassobüros sein dürfen. Aber 70,20 Euro für die Mahnung einer einfachen Rechnung bis 500 Euro zu verlangen, ist zu viel. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW dürften dafür 27 Euro angemessen sein. Wichtig: Zusätzliche Kosten für Telefonate, einzelne Briefe oder Kontoführungsgebühren müssen nie gezahlt werden. Auslagen, um die Adresse des Schuldners zu überprüfen, sind nur zu übernehmen, wenn das auch wirklich notwendig war, weil der Schuldner etwa umgezogen war. Hat das Inkassobüro die Forderung vom ursprünglichen Gläubiger gekauft, darf es überhaupt keine Kosten berechnen, weil es so selbst zum Gläubiger geworden ist.
  • Ratenzahlung als Kostenfalle: Angesichts knapper Kassen oder in Schockstarre wegen vermeintlich drohender Vollstreckungsmaßnahmen scheint das Angebot des Inkassobüros zur Ratenzahlung oft wie ein rettender Strohhalm. Doch Achtung: Häufig wird in den Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben, dass Inkassobüros für die simple Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr berechnen dürfen. Bei einer Gesamtforderung bis 500 Euro können dafür nicht selten 80 Euro zu Buche schlagen. Kleinstraten lohnen sich deshalb oft nicht. Achtung: Selbst bei geringfügigen Ratenzahlungen wird die gesamte Forderung mit den vielfach ungünstigen Bedingungen anerkannt.
  • Ratenvereinbarung mit Fußangeln: Auch muss nicht alles, was in den Vereinbarungen vorgelegt wird, akzeptiert und unterschrieben werden. Denn häufig sind da Stolperfallen und nachteilige Bedingungen versteckt. Mal ist darin vorgegeben, dass die Gesamtforderung akzeptiert wird – einschließlich der viel zu hohen Kosten. Mal räumt sich auch das Inkassobüro ein, die Forderung noch in 30 Jahren verlangen zu können. Auch wollen Inkassobüros über Lohnabtretungen ohne Gerichtsbeschluss auf Einkommen oder Lohn zugreifen können. Solche Passagen sollten gestrichen oder handschriftlich geändert werden. Vor allem sollte nicht die Gesamtforderung mit sämtlichen Kosten, sondern allenfalls die Ursprungsforderung anerkannt werden.
  • Nicht einschüchtern lassen: Inkassobüros drohen häufig bei Nichtzahlung mit dem Gerichtsvollzieher, Schufa-Einträgen und sogar Haftbefehlen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und aus Angst einfach zahlen. Viele dieser Drohungen kann das Inkassobüro gar nicht einfach umsetzen.

 

Informationen und rechtliche Beratung bietet die Verbraucherzentrale in Lippstadt,

Woldemei 36-38, Tel.: 02941 / 948820

 

Wissenswertes rund um Inkassokosten unter: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso