SPD kritisiert Förderpraxis des Landes bei Kinderbetreuung

Jäger: 13 Einrichtungen im Kreis Soest bleiben auf der Strecke

Kreis Soest. Unmut herrscht bei den Abgeordneten der SPD-Fraktion des Soester Kreistages über die Förderpraxis des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Kinderbetreuungsplätzen. Das Kreisjugendamt, so Fraktionsvorsitzender Wilfried Jäger in einer parlamentarischen Anfrage an den Kreis, habe insgesamt 16 Maßnahmen beim Landesjugendamt zur Förderung angemeldet. Mit großer Enttäuschung habe man nun Informationen zur Kenntnis nehmen müssen, dass lediglich drei davon eine finanzielle Förderung erfahren sollen. 

Die Sozialdemokraten wollen mit ihrer Anfrage nunmehr der Sache „auf den Grund gehen“. Sie weisen darauf hin, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Nordrhein-Westfalen auch im Kreis Soest der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen weiterhin stetig zunehme. „So besteht immer noch eine deutliche Kluft zwischen Elternwünschen und vorhandenen Betreuungsplätze“, heißt es in der Anfrage. Die Kommunen und der Kreis bemühten sich deshalb intensiv, um Abhilfe zu schaffen und dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr gerecht zu werden. Ausdrücklich weist Jäger daraufhin, „dass es wünschenswert gewesen wäre, den von der letzten Landesregierung kontinuierlich entwickelten Ausbau der Kindertagesstätten zügig fortzusetzen“.

Warum nun lediglich drei der 16 vom Kreisjugendamt Soest notwendig erachteten Maßnahmen vom Land finanziert werden sollen, veranlasst die SPD zu einer umfassenden Eingabe. „Welche drei Einrichtungen im Kreis Soest profitieren, welche 13 Einrichtungen bleiben auf der Strecke“, so die Frage der Sozialdemokraten. Ferner wollen sie wissen, ob der Ausschluss aus der Förderung in den Richtlinien begründet liegt oder nicht ausreichend Landesmittel für Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses Auskunft gegeben werden, ob das Kreisjugendamt Möglichkeiten sieht, die jetzt nicht finanzierten Objekte möglichst bald auf den Weg zu bringen. Abschließend soll das Kreisjugendamt darüber informieren, ob es nach den ablehnenden und mithin enttäuschenden Bescheiden noch einmal interveniert und die Notwendigkeit zur Finanzierung mit Nachdruck deutlich gemacht hat.