Entlastung beim Straßenausbau

SGK-Kreis: Neues Gesetz soll Anliegerbeiträge abschaffen

Die Straßenausbaubeiträge für Grundeigentümer sind erheblich in die Kritik geraten. Sie treffen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in allen Städten und Gemeinden die Grundstückseigentümer, die im Einzelfall bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich reichen können. „Das soll sich jetzt ändern“, stellte Vorsitzender Rainer Stratmann bei einer öffentlichen Veranstaltung des Kreisverbandes Soest der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) zum Kreis-Haushalt 2019 am Dienstagabend im Hotel Susato in Soest heraus. Danach habe die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenbaubeiträge vorsehe.

Stratmann sprach in diesem Zusammenhang von einer „Initiative mit besonderer Bedeutung“. Denn in der Vergangenheit hätte die gesetzliche Verpflichtung nicht nur die Kommunen, sondern vor allem die betroffenen Grundeigentümer vor große Probleme gestellt. Nunmehr könne mit einer Entlastung der Grundstücksbesitzer gerechnet werden. In Bayern habe das jetzt für NRW vorgesehene Beispiel bereits Schule gemacht. Dort habe sich das Land entschlossen, die Kosten komplett zu übernehmen.

In Nordrhein-Westfalen und somit auch im Kreis Soest ist nach Vorstellungen des SGK-Kreisvorsitzenden ein „Moratorium“ zu überdenken bis die neuen Überlegungen entscheidungsreif in Gesetze gegossen sind. Er riet, Baumaßnahmen solange zurückzustellen bis Klarheit über die künftige Finanzierung und Beteiligung oder Nicht-Beteiligung der Anlieger herrsche. Heute müssten die Kommunen laut gesetzliche Vorgabe die Kosten dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen, künftig – so Stratmann zuversichtlich – könnten Tausende Bürgerinnen und Bürger mit einer Entlastung rechnen sobald der Gesetzentwurf Wirklichkeit werde.