Landesregierung entlarvt sich selbst: Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss hat im Kreis Soest zu deutlicher Mehrbelastung geführt

Seit dem 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.

 

Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung hat die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung bei den kommunalen Ausgaben geführt. Das gilt auch für die Stadtverwaltung in den Städten Lippstadt und Warstein sowie den Kreis Soest: Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss 2016 hier noch bei 427. 615,99 Euro in Lippstadt, 105.097,13 Euro in Warstein und bei 726. 950,59 Euro im Kreis Soest so sind sie im Jahr 2018 auf 614.660,99 Euro (Lippstadt), 210.923,57 Euro (Warstein) und 1.225.782,60 Euro (Kreis Soest) deutlich gestiegen.

 

Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten ,Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten.

 

Hierzu erklärt Marlies Stotz:

 

„Diese Aussage ist schlichtweg unwahr. Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Alleine für den Kreis Soest sind die Kosten um 498. 831,41 Euro gestiegen. In der Stadt Lippstadt liegt die Mehrbelastung in 2018 bei 187.045 Euro , in der Stadt Warstein verdoppelt sich der Betrag um 105.826,44 Euro.

 

Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweisung eben deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“