Gewaltprävention in Einrichtungen der Behindertenhilfe

„Menschen mit Behinderungen sollen nicht abseitsstehen, sie haben ein Recht auf soziale Teilhabe, ob nun in Schule und Ausbildung, Arbeit, Sport oder Kultur. Aber ihre Betreuung läuft nicht immer konfliktfrei“, so die Vorsitzende des Ausschusses Soziales im Kreis Soest Susanne Helfrich.

Deshalb hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet, einen Leitfaden für alle Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nun will die SPD-Fraktion im Kreistag wissen, wie viele Einrichtungen es überhaupt im Kreis Soest gibt und wie viele davon bereits ein eigenes Konzept vorgelegt haben. Die Anfrage soll nach der Sommerpause im Ausschuss für Soziales behandelt werden.

Gewalt hat viele Formen: ein kleiner Schubser oder ein fester Schlag, eine beschämende Bemerkung oder eine üble Beschimpfung – und natürlich jede Art von sexueller Belästigung. Das gilt vor allem dort, wo Behinderte betreut werden. Denn hier, so der LWL in seinem Eckpunktepapier, begünstigten Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Fachpersonal und „Leistungsberechtigtem“ (also dem Behinderten) das Risiko von Gewalthandlungen. Die Gewalt kann auch das Personal treffen, doch Opfer sind meistens die Behinderten, besonders verletzliche Menschen mit großer Schutzbedürftigkeit.

Der LWL empfiehlt den Einrichtungen eine Risikoanalyse. Gefahrenmomente und gewaltfördernde Potenziale sind in jedem Haus und in jeder Gruppe anders, deshalb sollen die Einrichtungen jeweils ein eigenes Konzept erarbeiten, das ihren Belangen entspricht. Das fängt mit der Beschreibung eines Leitbildes und eines Verhaltenskodex‘ an und hört mit der Auswahl des Personals nicht auf. Und es gilt, das Beschwerdeverfahren möglichst einfach zu gestalten mit klaren Ansprechpersonen – im Haus selbst oder auch extern bis hin zur Aufsichtsbehörde.

Die Anfrage der SPD bezieht sich auf das so genannte „Teilhabestärkungsgesetz“, das alle Leistungserbringer zu Maßnahmen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen – und hier vor allem Frauen und Kinder – vor Gewalt zu schützen. Die SPD will wissen, wie viele Konzepte der Kreisverwaltung als WTG-Behörde (WTG steht für Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW) vorliegen oder bereits an den LWL zur Prüfung weitergeleitet wurden. „Behinderte Menschen verdienen unseren besonderen Schutz“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Klespe.

 

 

Die Anfrage können Sie hier einsehen.